Bestimmungen

KATEGORIEN

Der Contest wird in den Kategorien Ski und Snowboard ausgetragen. Bei weniger als drei Anmeldungen pro Kategorie wird diese nicht ausgetragen.


STARTERLAUBNIS

Mit dem Beziehen einer Startnummer anerkennt der Teilnehmer die Wettkampfregeln, sowie die Haftungs- und Risikobestimmungen.


DER WETTKAMPF

Als erfolgreiche Überquerung des Beckens gilt, wer das Ufer auf der gegenüberliegenden Seite gleitend erreicht. Schrittmässige Fortbewegung oder andere zusätzliche Handlungen, welche das Erreichen begünstigen, sind nicht erlaubt. Nach jedem Lauf wird von Durchgang zu Durchgang der Anlauf verkürzt. Dies wird von den Veranstaltern festgelegt. Wer das Becken überquert, steigt in die nächste Runde auf. Die Wettkampfleitung kann je nach Bedarf den Wettkampfablauf ändern.
  
ALLGEMEINE REGELN  
  • Gestartet wird erst auf das Startzeichen vom Starter. Ein Frühstart führt zur Disqualifikation. 
  • Der Versuch gilt als gestartet sobald der Teilnehmer die Startlinie überquert hat. 
  • Ein Zurückspringen ist nicht erlaubt und kann zur Disqualifikation führen.
  • Der Versuch gilt auch, sollte die Einfahrtslinie in das Becken gar nicht erreicht werden. 
  • Nach einem Sturz auf der Anlaufpiste ist das Aufstehen und Weiterfahren erlaubt. 
  • Das Becken muss fahrend durchquert werden. Kommt der Fahrer im Becken zum Stillstand, führt dies zum Ausscheiden. 
  • Bei Erreichen des Zielbereiches ist dieser SOFORT zu verlassen, und der Teilnehmer hat sich unverzüglich wieder zum Start zu begeben. 
  • Bei einem Sturz in das Becken ist dieses ebenfalls SOFORT zu verlassen.
  • Ski und Snowboards sind im Becken abzuschnallen und mitzunehmen. 
  • Es sind keine Skistöcke erlaubt, aber es darf OHNE fremde Hilfe Schwung geholt werden.
  • Gegenstände, die im Becken verloren gehen könnten, wie z.B. Schmuck oder Brillen, sind vor dem Start abzunehmen. Ein Tauchen nach verloren gegangenen Gegenständen während des Contests ist nicht möglich. 

HAFTUNG UND RISIKEN

1. Ohne jegliche Einschränkung der Verantwortlichkeit eines Wettkampforganisators hinsichtlich der
Gestaltung der Wettkampfanlage und der Durchführung des Wettkampfes, muss sich jeder Teilnehmer bewusst sein, welche Risiken seine Teilnahme mit sich bringt. Dies sind Gefahren, die z.B. durch die Schwerkraft (Stürze, Zusammenprall), die Kälte des Wassers (Erfrierungen, Kreislauf) oder noch nicht vorhersehbare Ereignisse auftreten. Durch die Ausübung eines solchen Wettkampfsportes können Leben und körperliche Sicherheit der Teilnehmer gefährdet sein. Der Teilnehmer muss sich bewusst sein, dass gewisse Abläufe nicht immer vorhergesehen oder unter Kontrolle gehalten und daher auch nicht ausgeschalten oder durch Sicherheitsvorkehrungen präventiv verhindert werden können und daher der Organisator die Haftung ablehnt. Der Teilnehmer muss sich bewusst sein, dass er für Schäden gegenüber Dritten, die auf seine Teilnahme zurückzuführen sind, selbst haftbar gemacht werden kann. 
2.  Der Teilnehmer muss selbst beurteilen, ob der Wettkampf nach den gegebenen Verhältnissen für ihn zumutbar ist. 
3.  Durch seinen Start anerkennt der Teilnehmer Eignung und Zustand der Anlage, sowie sich mit diesen Wettkampf-Bestimmungen vertraut gemacht zu haben.
4.  Für die von ihm verwendete Ausrüstung, sowie die Wahl und Bewältigung der Fahrlinie ist dieser selbst verantwortlich.
5.  Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die Gesundheit, Unfälle (physische und psychische Schäden) der Teilnehmer. Die Teilnehmer beteiligen sich am Event auf eigenes Risiko. Haftungsansprüche gegen den Veranstalter, die sich auf Schäden materieller Art beziehen sind ebenfalls ausgeschlossen. Alle Angebote sind freibleibend und freiwillig.
6.  Die Teilnehmer werden über die Gefahren mittels vorliegenden Bestimmungen beim Contest informiert.